Fassung 2026-10-19-v1 · Stand 19. Oktober 2026
Technische und organisatorische Maßnahmen
Anlage zur AVV · nachvollziehbarer Stand statt pauschaler Sicherheitsgarantie
1. Einordnung und Zuständigkeit
Diese Anlage beschreibt technische Schutzmechanismen des Graftkit-Quellcodes und die bei Vertragsfreigabe organisatorisch zu erfüllenden Verfahren. Sie ist keine Zertifizierung und keine Aussage über unüberprüfte Anbieter-Kontoeinstellungen. Betreiber und Kunde berücksichtigen die Risiken ihrer konkreten Daten. Besonders sensible Daten sind vom Standardumfang ausgeschlossen.
2. Zugang und Mandantentrennung
Konten, Authentifizierung und Backend werden über Convex und die eingebundene Authentifizierung bereitgestellt. Geschützte Funktionen prüfen Workspace-Mitgliedschaft und erforderliche Rollen. Berechtigungen für Inhaber, Verwaltung, Bearbeitung und Lesen sowie kundenspezifische Zuordnungen begrenzen die Bedienung. Der Kunde entfernt nicht mehr benötigte Einladungen und Mitglieder.
Der Betreiber verwaltet Infrastrukturzugänge persönlich und zweckgebunden, begrenzt Zugang zu produktiven Daten und dokumentiert Freigaben sowie Entzug. Für neue Mitwirkende sind Vertraulichkeit und Zugriffsumfang vor Zugriff zu klären. Ein durchgängiger Zwang zu Mehrfaktor-Authentifizierung für alle Endnutzer wird mit dieser Anlage nicht zugesagt.
3. Übertragung, Integrität und sichere Verarbeitung
Die bereitgestellten Dienste verwenden HTTPS. Veröffentlichungen werden signiert; die Laufzeit prüft die dafür vorgesehenen Schlüssel und Payloads. Serverseitige Geheimnisse gehören nicht in ausgelieferte Kundenscripte. Backend-Validierung, begrenzte Eingaben und Freigabeprüfungen sollen unberechtigte Veröffentlichung und Veränderung verhindern.
Die Website-Erfassung enthält Schutz gegen unzulässige Zieladressen und bereinigt HTML sowie Inventardaten. Die Verarbeitung von Screenshots und fremden Seiten kann dennoch personenbezogene Restinhalte enthalten. Der Kunde erfasst nur geeignete Seiten und prüft Material vor Nutzung. Keine Behauptung vollständiger Anonymität oder allgemeiner Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wird abgegeben.
4. Protokollierung und Minimierung
Sicherheits- und Änderungsereignisse sowie technische Betriebsdaten werden zweckbezogen protokolliert. Kurzlebige Audit-Historie und Ereignisdaten folgen den in der AVV beschriebenen Bereinigungen. Debugging darf keine unnötigen Geheimnisse oder Kundendaten offenlegen. Trial-Wiedererkennung erfolgt anhand einer pseudonymen Kennung und ist keine Anonymisierung.
KI-Aufrufe verwenden Aufgaben- und Workspace-Metadaten zur Zuordnung. Diese sind als potenziell personenbezogene beziehungsweise mandantenbezogene Daten zu behandeln. Modellwahl und mögliche technische Routen sind im Code begrenzt; die tatsächliche Verarbeitung einschließlich Trainingseinstellungen muss vor Nutzung separat belegt sein.
5. Verfügbarkeit und Wiederherstellung
Hosting-, Datenbank- und Dateifunktionen werden von den in der Anlage bezeichneten Infrastruktur-Anbietern betrieben. Deren Sicherungs-, Wiederherstellungs- und Ausfallmechanismen hängen vom vereinbarten Tarif und der konkreten Konfiguration ab. Diese Anlage verspricht keine nicht überprüften Backupintervalle, Wiederanlaufzeiten, Redundanzregionen oder Verfügbarkeit in Prozent.
Der Betreiber muss für die freigegebene Umgebung Sicherungszuständigkeit, Wiederherstellungsverfahren und Löschbehandlung dokumentieren und eine angemessene Wiederherstellungsprüfung durchführen. Vor produktiver Verarbeitung sind die tatsächlichen Fristen und Zuständigkeiten festzuhalten. Kunden bewahren ihre Ausgangsinhalte auf; diese Pflicht ersetzt keine gesetzlichen Sicherheitsverpflichtungen des Anbieters.
6. Betrieb, Vorfälle und Überprüfung
Änderungen werden versioniert und vor Freigabe angemessen geprüft. Abhängigkeiten und Zugriffe werden risikobezogen überprüft. Gemeldete Sicherheitsprobleme werden bewertet und behoben; bei Vorfällen gelten Melde- und Unterstützungsverfahren der AVV. Ein ständig besetzter Bereitschaftsdienst oder regelmäßiger externer Penetrationstest ist nicht Teil dieser Beschreibung.
Der Betreiber dokumentiert Weisungen, Vorfallentscheidungen, Datenrückgaben und Löschbestätigungen mit erforderlichen Ausnahmen. Die Wirksamkeit der Maßnahmen wird bei wesentlichen Änderungen und regelmäßig risikobezogen geprüft. Organisatorische Betriebsbelege sind vor der Produktionsfreigabe zu vervollständigen.
Graftkit · Benedikt Balint · hello@graftkit.dev
Dokument: tom · Fassung: 2026-10-19-v1
Kanonische Adresse: https://www.graftkit.dev/rechtliches/2026-10-19-v1/tom